Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Zusammenarbeit mit born2design I Stand 11/2024

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der born2design eGbR (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) – einschließlich zukünftiger Leistungen. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und den Personen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, sie wurden hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder handeln kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeinen Handlungsvollmacht.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese von der Agentur schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsschluss

Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart, ein Angebot anfordern, wenn er Interesse an dessen Leistungen hat. Möchte der Auftraggeber den Auftragnehmer zu den im Angebot angegebenen Konditionen beauftragen, teilt er dies schriftlich per E-Mail, Brief oder mündlich mit. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahmeerklärung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingeht.

 

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der erfolgreiche Abschluss des Auftrags hängt wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Daher ist dieser verpflichtet, den Auftragnehmer frühzeitig über die Rahmenbedingungen und Anforderungen des Auftrags zu informieren. Erforderliche Inhalte (z.B. Texte, Grafiken oder Fotos) müssen dem Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Verzögert der Auftraggeber die Leistungserbringung oder kommt er seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, vom Auftraggeber zu verlangen. Verzögerungen im Projektablauf, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der dem Auftragnehmer durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse entstehen, insbesondere in Bezug auf vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten einer Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Ansprüche entstehen können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über geplante Maßnahmen der Rechtsverteidigung zu informieren. Vergleiche in Auseinandersetzungen mit Dritten dürfen vom Auftragnehmer nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber geschlossen werden. Andernfalls trägt der Auftragnehmer die entstehenden Kosten selbst.

 

4. Einbeziehung von Dritten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Dritte mit der Erbringung einzelner Leistungen zu beauftragen. Bei einer Beauftragung auf eigene Rechnung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche anfallenden Fremdkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Sofern diese Kosten nicht bereits im Angebot enthalten sind, wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung gesondert über die entstehenden Ausgaben informiert.

 

 

5. Termine, Lieferfristen

Termine und Lieferfristen gelten für den Auftragnehmer nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls stellen die angegebenen Termine und Fristen lediglich unverbindliche Orientierungshilfen dar.

Kann der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, haftet der Auftragnehmer nicht für die entstandene Verzögerung. In solchen Fällen hat der Auftraggeber ein Recht zur Vertragsbeendigung nur dann, wenn die Fortführung des Projekts für ihn unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers unzumutbar ist.

 

 

6. Vergütung

Der Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.

Ist für eine Leistung keine Vergütung festgelegt, gilt der zuletzt vereinbarte Stundensatz als Berechnungsgrundlage. Änderungen an fertiggestellten Werken sowie zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, werden wenn nicht anders vereinbart, gemäß den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich berechnet. Die Abrechnung erfolgt dabei im Viertelstundentakt. Änderungen des vereinbarten Stundensatzes werden vom Auftragnehmer mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt.

Entstehen zusätzliche Kosten, weil der Auftraggeber unvollständige, fehlerhafte oder nachträglich korrigierte Inhalte bereitgestellt hat, trägt der Auftraggeber diese Kosten vollständig. In solchen Fällen kann der Auftragnehmer Arbeiten teilweise oder vollständig wiederholen und den Mehraufwand entsprechend in Rechnung stellen.

Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, richtet sich die Vergütung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 649 BGB.

 

 

7. Reisekosten

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und im Voraus mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fahrtzeiten zu Projekten mit einer Distanz von über 50 km im Umkreis von Karlsruhe mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Für Unterkünfte ermittelt der Auftragnehmer vorab einen Pauschalpreis, der mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.

 

 

8. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird nach der Abnahme oder Teilabnahme und dem Zugang der entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber fällig. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und werden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen entwickelten Inhalten und Unterlagen, wie beispielsweise Gestaltungsentwürfen, Fotos, Filmen oder Präsentationen, bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen offenen Rechnungen durch den Auftraggeber vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte werden erst mit der vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung an den Auftraggeber übertragen.

 

 

9. Rechtliche Prüfung

Der Auftragnehmer prüft weder die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Werbung noch potenzielle Verstöße gegen Rechte Dritter. Eine rechtliche Beratung ist dem Auftragnehmer aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nicht erlaubt. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer jedoch spezialisierte Rechtsanwälte empfehlen, mit denen der Auftraggeber eigenständig ein Vertragsverhältnis eingeht. Die entstehenden Kosten und Gebühren trägt der Auftraggeber.

Die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit von Aussagen über Produkte und Dienstleistungen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt oder freigibt, obliegt dem Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Verantwortung. Vor der Veröffentlichung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche Korrektheit aller Materialien, einschließlich Bilder, Texte und Tonaufnahmen.

 

10. Abnahme

Die Abnahme der beauftragten Arbeiten gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Arbeiten erhebliche Mängel geltend macht, die vom vereinbarten Leistungsumfang abweichen (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB).

Die Abnahme darf nicht aufgrund gestalterisch-künstlerischer Aspekte verweigert werden. Ansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, da dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags künstlerische Gestaltungsfreiheit zusteht. Abweichungen hiervon gelten nur, wenn ausdrücklich eine bestimmte künstlerische Gestaltung vereinbart wurde.

Sollten wesentliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang vorliegen, wird der Auftragnehmer diese innerhalb einer angemessenen Frist beheben und das überarbeitete Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.

Die Abnahme gilt außerdem spätestens dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk bezahlt oder nutzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme zu verlangen.

 

 

11. Herausgabe von Unterlagen und Daten

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Arbeitsergebnisse ausschließlich in den Formaten zur Verfügung, die für die vereinbarte Nutzung der Leistungen erforderlich sind.

Nach Abschluss eines Projekts wird dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, ein Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen eingeräumt. Dies umfasst die Nutzung der Ergebnisse in der vereinbarten Form. Rohdaten werden nur bereitgestellt, wenn dem Auftraggeber auch das Bearbeitungsrecht übertragen wird. Die Bereitstellung von Rohdaten kann individuell mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden und wird gegebenenfalls zusätzlich vergütet. Bei der Beauftragung der Entwicklung einer Website erhält der Auftraggeber Zugang zum Backend der Website. Rohdaten, wie Quellcodes, Templates oder verwendete Plugins, werden jedoch nicht bereitgestellt.

 

 

12. Urheberrechte & Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte der jeweiligen Projekte gehen nach der Vergütung auf den Auftraggeber über. Werden in sich abgeschlossene Teilleistungen erbracht und abgenommen, erfolgt die Übertragung der Rechte nach Vergütung der Teilleistungen. Die Rechteübertragung tritt in diesem Fall einen Tag nach Zahlungseingang der Vergütung beim Auftragnehmer ein.

Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber das Recht, die für ihn erstellten Inhalte und Unterlagen im vertraglich vereinbarten Umfang und Zweck zu nutzen. Sofern nicht anders geregelt, wird ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht ohne Bearbeitungsrecht übertragen.

Die Weitergabe der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken an Dritte bedarf, sofern nicht anders vereinbart, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse sowie Making-of-Szenen von Fotoshootings und Filmdrehs uneingeschränkt für Eigenwerbung zu nutzen.

 

 

13. Webhosting

Im Rahmen einer gebuchten Webhosting-Dienstleistung über born2host gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

Laufzeit und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, haben Hostingverträge eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung während der ersten Laufzeit ist nicht möglich.

Domain-Vermittlung
Bei der Beantragung und Pflege von Domains agiert der Auftragnehmer im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der zuständigen Domainvergabestelle lediglich als Vermittler. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Zuteilung von Domains und übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains zugeteilt werden, frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft bestehen bleiben.

Die Vergabe von Top-Level-Domains (z. B. “.de” oder “.com”) unterliegt den jeweiligen Bedingungen der zuständigen Vergabestellen. Diese ergänzenden Vergabebedingungen gelten auch für die vertragliche Zusammenarbeit.

Haftung des Auftraggebers bei Domainrechten
Der Auftraggeber sichert zu, dass die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer sowie beteiligte Vergabestellen und Vermittler von allen Ersatzansprüchen und Aufwendungen frei, die durch unzulässige Domainnutzung entstehen.

Beendigung von Domainverträgen
Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domain des Auftraggebers freizugeben. Mit dieser Freigabe erlöschen sämtliche Rechte des Auftraggebers an der Domain.

Erreichbarkeit und Einschränkungen
Der Auftragnehmer gewährleistet eine durchschnittliche Erreichbarkeit seiner Server von 95 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen der Server aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht verfügbar ist.

Zur Sicherstellung der Netzsicherheit, zur Vermeidung schwerwiegender Störungen oder bei technischen Problemen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu seinen Leistungen vorübergehend einzuschränken. Verlängert sich eine Vertragslaufzeit aufgrund höherer Gewalt um die Dauer der Unterbrechung, bleibt eine Kündigung bei Unterbrechungen, die länger als drei Monate andauern, für beide Parteien möglich.

Datensicherung
Der Auftragnehmer führt eine wöchentliche Datensicherung der auf dem Webserver gespeicherten Inhalte durch, die ausschließlich der Wiederherstellung des Zustands der letzten Sicherung dient. Für die Wiederherstellung einer Datensicherung wird dem Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr für den entstandenen Aufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

Rechtsverstöße und Maßnahmen
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte der gehosteten Websites auf Rechtsverstöße zu prüfen. Erkennt der Auftragnehmer jedoch Rechtsverstöße, Spamming oder Malware, ist er berechtigt, den entsprechenden Hosting-Account zu sperren. Über eine solche Maßnahme wird der Auftraggeber umgehend informiert.

 

14. Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ausgenommen hiervon ist die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

Die gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Rahmen gesetzlicher Garantiehaftungen, bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Falle von Mängeln hat der Auftragnehmer, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, das Recht auf eine einmalige Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

Bei Leistungen, die von Dritten erbracht werden, wie etwa die Bereitstellung einer Domain, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren dauerhafte Nutzung. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Produkte oder Dienstleistungen, die von Fremdanbietern bereitgestellt werden.

 

15. Schlussbestimmungen

Die Geschäftsführer des Auftragnehmers gelten im Sinne der Künstlersozialkasse als selbstständige Künstler. Daher unterliegen alle künstlerischen Dienstleistungen des Auftragnehmers der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse. Weitere Informationen hierzu sind unter kuenstlersozialkasse.de erhältlich.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Kündigungen, Fristsetzungen mit Ablehnungsandrohung und Abmahnungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.